# Gutachten AfA > Gutachten-AfA.de bietet Vermietern bundesweit spezialisierte Restnutzungsdauergutachten zur steueroptimierten Verkürzung der AfA-Dauer von Immobilien an, wodurch sich die jährliche Abschreibung und damit die Steuerersparnis erhöhen lassen. Die Dienstleistung umfasst eine kostenfreie Online-Ersteinschätzung, die Erstellung des Gutachtens für eine Pauschale von 799 € inkl. USt., auf Wunsch mit Express-Bearbeitung, sowie Unterstützung bei Rückfragen des Finanzamts. Zusätzlich werden Vor-Ort-Begehungen und Kaufpreisaufteilungen angeboten, wobei die Gutachten eine hohe Anerkennungsquote bei Finanzämtern haben und von zertifizierten Sachverständigen erstellt werden. ## Gutachten - [Restnutzungsdauergutachten gemäß §7 EStG](https://gutachten-afa.de/gutachten/restnutzungsdauergutachten): Mit einem Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie können Sie bares Geld sparen, da - mit diesem Gutachten - sich der Gebäudeanteil Ihrer vermieteten Immobilie mit kürzeren Laufzeit als der üblichen 50 Jahre abschreiben lässt und Sie somit einfach und mit wenig Aufwand Ihr zu versteuerndes Einkommen senken (oft mit einem signifikanten Anteil) können und somit die Steuerlast insgesamt deutlich geringer ausfällt. - [Gutachten zur Kaufpreisaufteilung](https://gutachten-afa.de/gutachten/kaufpreisaufteilung): Ein Gutachten zur Aufteilung des Kaufpreises hat die Aufgabe dem Finanzamt durch gutachterliche Expertise das Verhältnis von Grund & Boden und dem darauf befindlichen Gebäude(-anteil) zu plausibisieren. - [Vor-Ort-Besichtigung](https://gutachten-afa.de/gutachten/vor-ort-besichtigung): Für die optimale Vorbereitung für ein Restnutzungsdauergutachten empfehlen wir die Inanspruchnahme einer Vor-Ort-Besichtigung. Wir bieten Vor-Ort-Besichtigungen deutschlandweit an! Wenn Sie unsere Vor-Ort-Besichtigung buchen , kümmern wir uns um das Ausfüllen des Formulars (inkl. Kommunikation mit z.B. der Hausverwaltung, etc.) und senden Ihnen nach der Besichtigung einen Link auf das komplett vorausgefüllte Auftragsformular zu. Nutzen Sie diesen Service und wir kümmern uns Alles! - [Verkehrswertgutachten gemäß § 198 BewG](https://gutachten-afa.de/gutachten/verkehrswertgutachten-gemaess-198-bewg): Durch unser Gutachter-Netzwerk verteilt über ganz Deutschland können wir Ihnen unsere Dienstleistung für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten unkompliziert deutschlandweit anbieten. Im Rahmen von Immobilienübertragungen (Erbe, Schenkung oder Betriebsentnahme) benötigen Sie in der Regel ein Verkehrswertgutachten für das Finanzamt um die Werthaltigkeit unter Berücksichtigung verschiedener externer Faktoren gegenüber dem Finanzamt zu plausibieren - [DAkkS-akkreditierte Gutachter und DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert](https://gutachten-afa.de/gutachten/dakks-zertifiziert): Alle unsere Gutachten werden ausschließlich von Gutachtern erstellt bzw. plausibliert, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von einer der unten aufgelisteten Stellen (DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle) zertifiziert sind: DIAZert, EIPOSCERT, IQ-Zert, Hochschule Anhalt (Izert), HypZert, Sprengnetter - [Höchste Anerkennung unserer Gutachten](https://gutachten-afa.de/gutachten/dakks-zertifiziert/hoechste-anerkennung): Mit unserer Erfahrung aus mehr als 1.000 erstellten Gutachten verstehen wir die Prozesse, die zur direkten Anerkennung unserer Gutachten führen. Sie profitieren von unserer Erfahrung, weil wir Sie proaktiv im gesamten Prozess begleiten, wir unsere Erfahrung mit Ihnen ungefragt teilen, wir die richtigen Fragen stellen und falls das Finanzamt sich im ersten Anlauf "quer stellt", wir Sie weiter unterstützen ## Beispiele - [Beispiele](https://gutachten-afa.de/beispiele): Eigentumswohnung in einer WEG - Steuerersparnis € 1.226,31 pro Jahr. Eigentumswohnung in einer WEG - Steuerersparnis € 969,50 pro Jahr ## Presse - [Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG)](https://gutachten-afa.de/presse/bundesfinanzhof-bfh-urteil-vom-28-juli-2021-ix-r-25/19): Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint; erforderlich ist insoweit, dass aufgrund der Darlegungen des Steuerpflichtigen der Zeitraum, in dem das maßgebliche Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann, mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. - [FG Münster - Berechnung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (Wertgutachten)](https://gutachten-afa.de/presse/bfh-bundesfinanzhof/ch-beck): Das Finanzgericht (FG) Münster widerspricht der Auffassung des Finanzamts. Grundsätzlich ist es die Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachzuweisen. Entscheidend ist, dass die Nachweismethode Rückschlüsse auf die zu ermittelnden Determinanten (Bestimmungsgrößen) – z.B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen – ermöglicht. Es muss die größtmögliche Wahrscheinlichkeit für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden. ## Blog - [Wie Gutverdiener mit Immobilien Steuern sparen können: Strategien für Vermögensaufbau und Steueroptimierung](https://gutachten-afa.de/blog/wie-gutverdiener-mit-immobilien-steuern-sparen-koennen-strategien-fuer-vermoegensaufbau-und-steueroptimierung): Für Gutverdiener bieten Immobilien nicht nur eine attraktive Möglichkeit zum Vermögensaufbau, sondern auch zahlreiche Chancen zur Steuerersparnis. Durch kluge Investitionen und gezielte Nutzung steuerlicher Vorteile lassen sich erhebliche Summen sparen – insbesondere für Personen mit einem hohen Einkommen. Im Folgenden erfahren Sie, wie genau das funktioniert und welche Strategien sich besonders lohnen. - [Alles, was Sie über Abschreibungen bei Immobilien wissen müssen](https://gutachten-afa.de/blog/alles-was-sie-ueber-abschreibungen-bei-immobilien-wissen-muessen): Einführung in das Thema Abschreibungen bei Immobilien, Die Berechnung der Abschreibung, Berechtigte für Abschreibungen, Beginn der Abschreibung, Verschiedene Arten von Abschreibungen, Besondere Regelungen für Baudenkmäler und Sanierungsgebäude, Restwertabschreibung für Gebäude in den alten und neuen Bundesländern, Wichtige Tipps für die Steuererklärung, Fazit: Nutzen Sie die Vorteile der Abschreibung - [Steuern sparen mit Immobilien](https://gutachten-afa.de/blog/steuern-sparen-mit-immobilien-eine-umfassende-anleitung): Einführung, Steuern sparen beim Immobilienkauf, Absetzbare Kosten beim Immobilienkauf, Eigenheim vs. Kapitalanlage - [Was ist die Restnutzungsdauer von Immobilien?](https://gutachten-afa.de/blog/was-ist-die-restnutzungsdauer-von-immobilien): Die Restnutzungsdauer von Gebäuden ist ein entscheidender Faktor bei der Bewertung von Immobilien. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung der Restnutzungsdauer erläutern, ihre Rolle in der Wertermittlung von Immobilien erklären und wie sie sich auf die steuerliche Abschreibung auswirken kann. - [Steuerliche Abschreibung von Gebäuden nach tatsächlicher Nutzungsdauer](https://gutachten-afa.de/blog/steuerliche-abschreibung-von-gebaeuden-nach-tatsaechlicher-nutzungsdauer): Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich ein Schreiben veröffentlicht, das die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer behandelt. Dieses Schreiben klärt, wie Steuerpflichtige vorgehen sollten, wenn sie die AfA für Gebäude unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer geltend machen möchten.