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BMF-Schreiben vom Februar 2023 DIN EN ISO/IEC 17024! ✔️

Steuerliche Abschreibung von Gebäuden nach tatsächlicher Nutzungsdauer

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Steuerliche Abschreibung von Gebäuden nach tatsächlicher Nutzungsdauer

  1. Hintergrund
  2. Grundsätze zur Anwendung der AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungs
  3. Rechtfertigungsgründe für AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer
  4. Besondere Betriebsgebäude
  5. Maßgebliche Kriterien für die Schätzung der kürzeren Nutzungsdauer
  6. Nachweismethoden
  7. Fazit: Nutzen Sie unsere professionellen Gutachten für steuerliche Abschreibung von Gebäuden nach tatsächlicher Nutzungsdauer

Hintergrund

Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich ein Schreiben veröffentlicht, das die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer behandelt. Dieses Schreiben klärt, wie Steuerpflichtige vorgehen sollten, wenn sie die AfA für Gebäude unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer geltend machen möchten.

Grundsätze zur Anwendung der AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer

Das Schreiben definiert klare Grundsätze für die Anwendung der AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer:

  • Das Schreiben gilt ab einem festgelegten Zeitpunkt für alle offenen Fälle.
  • Beschreibung der Anwendung von linearen AfA-Sätzen für Gebäude unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer.
  • Bedingungen, unter denen Steuerpflichtige die AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nutzen können.

Rechtfertigungsgründe für AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer

Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer muss durch konkrete rechtfertigende Faktoren wie technischer Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung begründet sein. Die Entscheidung beruht auf objektiven Gegebenheiten.

Besondere Betriebsgebäude und bestimmte Gebäudeteile

Es gibt Ausnahmen, bei denen für bestimmte Gebäude und Gebäudeteile ohne gesonderte Nachweispflicht eine kürzere Nutzungsdauer angenommen werden kann.

Maßgebliche Kriterien für die Schätzung der kürzeren Nutzungsdauer

Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer wird durch Faktoren wie technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Beschränkungen beeinflusst.

Nachweismethoden

Um die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen, müssen Steuerpflichtige ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken vorlegen. Dieses Gutachten muss den Zustand des Gebäudes und die Gründe für die kürzere Nutzungsdauer darlegen.

Fazit: Nutzen Sie unsere professionellen Gutachten für steuerliche Abschreibung von Gebäuden nach tatsächlicher Nutzungsdauer

Nachdem wir uns ausführlich mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen auseinandergesetzt haben, ist es klar, dass die korrekte Anwendung der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach der tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden von großer Bedeutung ist. Dieser Prozess erfordert genaue Kenntnisse der rechtlichen Anforderungen und eine sorgfältige Dokumentation.

Hier kommt unser Service ins Spiel. Wir bieten professionelle Gutachten an, die alle in dem Schreiben genannten Bestimmungen und Anforderungen erfüllen. Unsere Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt, und sie sind spezialisiert auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie sind zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und verfügen über das nötige Know-how, um den Zustand von Gebäuden und die Gründe für eine kürzere Nutzungsdauer detailliert und fundiert darzulegen.

Mit unseren Gutachten können Sie sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und steuerliche Vorteile optimal nutzen. Wir berücksichtigen technischen Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Gegebenheiten, um eine genaue Schätzung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zu liefern.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit Immobilien und Gebäuden professionell zu managen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Anforderungen zu besprechen und von unseren Dienstleistungen zu profitieren. Ihre finanzielle Zukunft kann von dieser klugen Investition in unsere Gutachten nur profitieren.

 

Quelle und Download der ursprünglichen Info unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-02-22-absetzung-fuer-abnutzung-von-gebaeuden-nach-der-kuerzeren-tatsaechlichen-nutzungsdauer.html