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Restnutzungsdauergutachten

Über 90% aller vermieteten Immobilien werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. 

Mit einem Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie können Sie bares Geld sparen, da - mit diesem Gutachten - sich der Gebäudeanteil Ihrer vermieteten Immobilie mit kürzeren Laufzeit als der üblichen 50 Jahre abschreiben lässt und Sie somit einfach und mit wenig Aufwand Ihr zu versteuerndes Einkommen senken (oft mit einem signifikanten Anteil) können und somit die Steuerlast insgesamt deutlich geringer ausfällt.

Und der Prozess zu diesem Gutachten ist denkbar einfach. In den meisten Fällen ist keine Vor-Ort-Begehung notwendig, wenn die notwendigen Unterlagen in ausführlicher und guter Qualität vorliegen.

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Restnutzungsdauergutachten - einfach erklärt

Die Funktion eines Restnutzungsdauergutachtens (oder im korrekten Fachdeutsch: "Gutachten für die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz") ist prinzipiell, dass das Finanzamt die ansonsten standardisierten 50 Jahre bzw. 40 Jahre für die Abschreibung des Gebäudeanteils in Ihren Falle nicht anwenden soll und darf.

Durch die schnellere Abschreibung des steuerlichen Gebäudeanteil profitieren Sie von erheblichen Steuervorteile durch die Steuerprogression und den Erhalt des steuerfreien Verkaufs nach 10 Jahren im Privatbesitz.

Bei weiteren Fragen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.