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Restnutzungsdauergutachten

Über 90% aller vermieteten Immobilien werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. 

Mit einem Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie können Sie bares Geld sparen, da - mit diesem Gutachten - sich der Gebäudeanteil Ihrer vermieteten Immobilie mit kürzeren Laufzeit als der üblichen 50 Jahre abschreiben lässt und Sie somit einfach und mit wenig Aufwand Ihr zu versteuerndes Einkommen senken (oft mit einem signifikanten Anteil) können und somit die Steuerlast insgesamt deutlich geringer ausfällt.

Und der Prozess zu diesem Gutachten ist denkbar einfach. Eine Vor-Ort-Begehung wird empfohlen, da die Finanzämter (ein wenig unterschiedlich je nach Bundesland) dazu übergehen, Gutachten ohne Vor-Ort-Besichtigung nicht mehr anerkennen zu wollen.

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Welche Unterlagen werden für ein Restnutzungsdauergutachten benötigt?

Die Unterlagenübersicht finden Sie hier.

Restnutzungsdauergutachten - einfach erklärt

Die Funktion eines Restnutzungsdauergutachtens (oder im korrekten Fachdeutsch: "Gutachten für die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz") ist die Darlegung mittels Gutachten, dass das Finanzamt die ansonsten standardisierten 50 Jahre bzw. 40 Jahre für die Abschreibung des Gebäudeanteils für Ihre Immobilie nicht anwenden soll und darf.

Durch die schnellere Abschreibung des steuerlichen Gebäudeanteils profitieren Sie von erheblichen Steuervorteilen durch die Steuerprogression und den Erhalt des steuerfreien Verkaufs nach 10 Jahren im Privatbesitz.

Bei weiteren Fragen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.