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BMF-Schreiben vom Februar 2023 DIN EN ISO/IEC 17024! ✔️

ntv "Höhere Immobilien-Abschreibung dank Gutachten"

Urteil Finanzgericht Münster

Von vermieteten Immobilien können Eigentümer steuerlich profitieren, indem sie diese abschreiben. Üblicherweise funktioniert das über die gesamte Nutzungsdauer linear. Aber nicht immer.

Eine vermietete Immobilie können Eigentümer über die Nutzungsdauer hinweg abschreiben. Im Normalfall mit einer linearen Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr. Nach 50 Jahren wäre ein Objekt so vollständig abgeschrieben.

Aber Achtung: Mit jedem Eigentümerwechsel beginnt die Nutzungsdauer neu zu laufen. Ein Gutachten kann das verhindern.

Mit jedem Verkauf wird Abschreibungsdauer neu ermittelt
In der Regel werden Abschreibungshöhe und -dauer mit jedem Verkauf neu ermittelt. So könne die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes im Laufe der Zeit die gesetzlich zugrunde gelegte Nutzungsdauer von 50 beziehungsweise 40 Jahren weit übersteigen, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Wer aber eine kürzere Restnutzungsdauer durch ein Gutachten nachweisen kann, kann davon steuerlich profitieren - dank einer höheren Abschreibung. Das geht aus einem Urteil (Az.: 1 K 1741/18 E) des Finanzgerichts Münster hervor, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist.

Finanzgericht Münster gibt dem Vermieter recht!

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