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Was ist die Ehegattenschaukel?

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Die Ehegattenschaukel: Steuern sparen durch geschickte Immobilienverkäufe

  1. Was ist die Ehegattenschaukel?
  2. Wie funktioniert die Ehegattenschaukel?
  3. Warum ist die Ehegattenschaukel vorteilhaft?
  4. Welche Voraussetzungen gelten für die Ehegattenschaukel?
  5. Kann die Ehegattenschaukel mit mehreren Immobilien betrieben werden?
  6. Ehegattenschaukel für Steuerprofis: So sparen Sie die Notarkosten
  7. Die Ehegattenschaukel: Auch mit Kindern möglich

1. Was ist die Ehegattenschaukel?

Die Ehegattenschaukel ist ein Steuersparmodell, das auf der Vermögensübertragung unter Ehegatten beruht. Dabei verkauft ein Ehepartner eine vermietete Immobilie an den anderen Ehepartner.

2. Wie funktioniert die Ehegattenschaukel?

Ein Ehepartner ist privater Eigentümer einer Immobilie, die er nicht selbst nutzt, sondern vermietet. Nach einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren verkauft er diese Immobilie zu einem ortsüblichen Preis an seinen Ehepartner. Die Haltedauer von zehn Jahren gewährleistet, dass bei diesem Vermögensübertrag keine Spekulationssteuer fällig wird. Zudem fällt bei Verträgen unter Ehegatten keine Grunderwerbsteuer an.

Beispielrechnung:

Angenommen, Sie haben eine vermietete Immobilie, die Sie vor mehr als zehn Jahren gekauft haben. Der aktuelle Marktwert beträgt 300.000 Euro. Durch den Verkauf an Ihren Ehepartner können Sie die Spekulationssteuer von 25.000 Euro vermeiden (25 % auf den Gewinn von 100.000 Euro).

3. Warum ist die Ehegattenschaukel vorteilhaft?

Die Ehegattenschaukel ermöglicht es, neues Abschreibungspotenzial zu schaffen und dadurch Steuern zu sparen. Durch die Wertsteigerung der Immobilie entsteht ein erhöhter Abschreibungsbetrag, der die Einkommensteuer reduziert.

Beispielrechnung:

Angenommen, Ihre Immobilie hat eine jährliche Abschreibung von 2 %, was 6.000 Euro pro Jahr entspricht. Durch den Verkauf an Ihren Ehepartner können Sie die Abschreibung auf den neuen Kaufpreis anwenden und so Ihre Einkommensteuer um 6.000 Euro reduzieren.

4. Welche Voraussetzungen gelten für die Ehegattenschaukel?

Die Immobilie darf nur einem Ehepartner gehören, und es müssen rechtmäßig verheiratete Ehepartner sein. Außerdem müssen die Verkaufskonditionen dem Verkauf an einen Dritten entsprechen, und es darf kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegen.

5. Kann die Ehegattenschaukel mit mehreren Immobilien betrieben werden?

Ja, die Ehegattenschaukel kann mit mehreren Immobilien durchgeführt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bietet eine Risikominimierung und zusätzliche Steuervorteile.

6. Ehegattenschaukel für Steuerprofis: So sparen Sie die Notarkosten

Durch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können Sie die Notarkosten minimieren, die normalerweise beim Immobilienverkauf anfallen. Dies erfordert jedoch professionelle steuerliche Beratung.

Beispielrechnung:

Angenommen, die Notarkosten für den Immobilienverkauf betragen 5.000 Euro. Durch die Gründung einer GbR können Sie diese Kosten erheblich reduzieren und somit Ihre Gesamtausgaben senken.

7. Die Ehegattenschaukel: Auch mit Kindern möglich

Die Ehegattenschaukel ist auch mit Kindern möglich, jedoch sollten Sie die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigen. Eine sorgfältige Planung ist hier entscheidend, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.