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BMF-Schreiben vom Februar 2023 DIN EN ISO/IEC 17024! ✔️

Restnutzungsdauergutachten für Aufteiler

Als Aufteiler im Vertrieb von Immobilien für Kapitalanleger sind Sie wahrscheinlich auch konfrontiert mit dem aktuellen Zinsänderungen und den damit verbundenen Implikationen bei der Renditeberechnung Ihrer potentiellen Kunden.

Hier bieten wir Ihnen starke Argumente für den Vertrieb Ihrer Objekte mittels der Bündelung Ihres Angebot mit einem Restnutzungsdauergutachten, welches oft - durch die Erhöhung der AfA (Abschreibung der Abnutzung) Ihrem Kunden eine zusätzliche und sehr stressfreie Rendite von oft 1% bis sogar hin zu mehr als 5% Prozent bieten kann.

Wichtiges vorab

  1. Es entstehen Ihnen keine Kosten vorab!
  2. Sie können die zu erwartetende AfA von uns vorab berechnen lassen und in Ihren Marketing-/Vertriebs-Mix integrieren

Welche Voraussetzungen müssen die (wohnwirtschaftlichen) Objekte in der Regel erfüllen?

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen der Immobilie für die erfolgreiche Integration eines Restnutzungsdauergutachten in Ihre Vertriebsaktivitäten:

  1. Verkauf an Kapitalanleger (da Eigennutzer keine AfA geltend machen können)
  2. Baujahr (deutlich) vor 1990 (anderenfalls sind die Ergebnisse des Restnutzungsdauergutachten vergleichbar mit den bereits bestehenden 2% AfA)
  3. Objekte mit einer kompletten (Kern-)Sanierung in den letzten 5 Jahren der 8 Kerngewerke (siehe Checkliste als PDF) lohnen sich in der Regel nicht (bei nicht wohnwirtschaftlich genutzten Objekten kann ein Restnutzungsdauer trotzdem Sinn machen!)

Was steht in einem Restnutzungdauergutachten?

Folgende Punkt sind integraler Teil eines jedes Restnutzungsdauergutachten

  1. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Immobilie als planbare Grundlage für die Berechnung der AfA

Was steht NICHT in einem Restnutzungdauergutachten?

Folgende Punkte sind wichtig zu erwähnen, welche - aus Ihrer Sicht als Aufteiler - nicht in einem Restnutzungsdauergutachten (RND-Gutachten) erwähnt werden und in diesen niemals erscheinen werden:

  1. Das RND-Gutachten erwähnt nicht den Verkehrswert der Immobilie!
  2. Das Restnutzungsdauer-Gutachten erwähnt niemals Ihren Kaufpreis vor Aufteilung!

Unsere Unterstützung für Sie

Wir wollen Sie bestmöglich beim Vertrieb Ihrer Immobilien unterstützen und bieten hierfür vielfältige Dokumente als auch Medien zur Verfügung, um den Mehrwert von einem Restnutzungsdauergutachten auch direkt an Ihre potentielle Kunden zu kommunizieren!

Erhöhte AfA (Abschreibung für Abnutzung) als zusätzliches Bild für die Publikation in Immobilienportalen

Ersteinschätzung der berechneten Restnutzungsdauer als PDF-Beileger für Ihr Exposé

Laden Sie hier gerne unser PDF-Beispiel zur Ansicht.

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!

Haben Sie weitere Fragen zu unserem Partnermodell für Immobilien-Aufteiler, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und senden Sie uns Ihre Fragen mittels unseres Kontaktformulars bitte.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!