Skip to main content

Sie wollen Steuern sparen und haben Fragen? Wir helfen gerne!
 089-21528680 |   E-Mail |   WhatsApp

BMF| DAkkS ✅ | Vor-Ort ✅ | +97% direkte Anerkennung 👍

Jetzt Ersteinschätzung starten für Ihre Immobilie in

Urteile vom Bundesfinanzhof und Finanzgerichten zu Restnutzungsdauergutachten und Kaufpreisaufteilungen

In den letzten Jahren haben Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie verschiedener Finanzgerichte deutschlandweit maßgeblichen Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Immobilieninvestitionen genommen. Besonders im Fokus stehen dabei Restnutzungsdauergutachten und Kaufpreisaufteilungen, die für die Berechnung der Abschreibung (AfA) von Gebäuden eine zentrale Rolle spielen. Diese gerichtlichen Entscheidungen schaffen Klarheit für Investoren und Steuerberater hinsichtlich der Zulässigkeit und Methodik solcher Bewertungen.

Der Bundesfinanzhof hat mit mehreren Grundsatzurteilen betont, dass steuerpflichtige Personen grundsätzlich das Recht haben, die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten nachzuweisen. Die Gerichte betonen dabei die individuelle Betrachtung jedes Einzelfalls und haben pauschale Ablehnungen durch Finanzämter als unzulässig erklärt. Die Beweiskraft gutachterlicher Stellungnahmen wird in diesen Entscheidungen besonders hervorgehoben, insbesondere wenn sie nach anerkannten Standards erstellt wurden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsprechung liegt in der Kaufpreisaufteilung bei Immobilienkäufen. Hier haben mehrere Finanzgerichte sowie der BFH klargestellt, dass die pauschale Anwendung der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums nicht zwingend ist. Stattdessen können sachgerechte und marktorientierte Aufteilungen – beispielsweise unter Einbeziehung von Verkehrswertgutachten – zulässig und sogar vorzugswürdig sein, sofern sie nachvollziehbar begründet sind.

Für Immobilienkäufer, Steuerberater und Investoren sind diese Urteile von großer Bedeutung. Sie eröffnen rechtssichere Gestaltungsspielräume und ermöglichen eine präzisere steuerliche Planung. Wer auf fundierte Restnutzungsdauergutachten und marktgerechte Kaufpreisaufteilungen setzt, kann langfristig steuerliche Vorteile sichern und Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden. Die aktuelle Rechtsprechung unterstützt diesen Weg und bietet eine wertvolle Orientierung für die Praxis.

Urteile im Kontext von Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilungen

Urteil vom Finanzgericht Münster, 14 K 654/23 E

Der Einkommensteuerbescheid für 2020 vom 13.12.2024 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Vermietung und Verpachtung um 4.476,- € gemindert werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 35 % und der Beklagte zu 65 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen. 

Alle Details zum Urteil lesen