Skip to main content

Sie wollen Steuern sparen und haben Fragen? Wir helfen gerne!
 089-21528680 |   Formular |   WhatsApp

BMF| DAkkS ✅ | Vor-Ort ✅ | +95% direkte Anerkennung 👍

Jetzt Ersteinschätzung starten für Ihre Immobilie in

Grundsteuer-Gutachten (Baden-Württemberg) nach § 38 Abs. 4 LGrStG

In Kürze erfahren Sie mehr an dieser Stelle. Bis dahin nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

» Merkblatt der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (PDF)