BMF-Schreiben vom Februar 2023 - DIN EN ISO/IEC 17024! ✔️
Unser Team von zertifizierten Sachverständigen hat bereits hunderte Gutachten erstellt und
diese wurden erfolgreich bei verschiedensten Finanzämtern deutschlandweit zur Anpassung der AfA akzeptiert!
Vor-Ort-Besichtigung
Für die optimale Vorbereitung für ein Restnutzungsdauergutachten empfehlen wir die Inanspruchnahme einer Vor-Ort-Besichtigung.
Wenn Sie unsere Vor-Ort-Besichtigung buchen , kümmern wir uns um das Ausfüllen des Formulars (inkl. Kommunikation mit z.B. der Hausverwaltung, etc.) und senden Ihnen nach der Besichtigung einen Link auf das komplett vorausgefüllte Auftragsformular zu. Nutzen Sie diesen Service und wir kümmern uns Alles!
Bitte beachten Sie: Einige Finanzämter gehen dazu über, nur noch Gutachten mit einer Vor-Ort-Besichtigung zu akzeptieren. Das ist zwar nicht Teil des veröffentlichten BMF-Schreibens und auch nicht im Gesetzestext erwähnt, aber wir empfehlen explizit die Vor-Ort-Besichtigung zu erwägen um Diskussionen mit dem Finanzamt "aus dem Weg zu gehen". Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihren Fragen hierzu.
Sie können die Vor-Ort-Besichtigung hier vorab beauftragen oder alternativ im Auftragsformular als Option wählen.