BMF-Schreiben vom Februar 2023 - DIN EN ISO/IEC 17024! ✔️
Unser Team von zertifizierten Sachverständigen hat bereits hunderte Gutachten erstellt und
diese wurden erfolgreich bei verschiedensten Finanzämtern deutschlandweit zur Anpassung der AfA akzeptiert!
Häufige Fragen zu Restnutzungsdauergutachten
Ca. 3 bis 4 Wochen ab Beauftragung und dem Vorliegen vollständiger Unterlagen. In der Regel jedoch deutlich schneller.
Hier finden Sie eine Übersicht an Unterlagen, die wir in der Regel von Ihnen benötigen. Sie können die Unterlagen direkt bei Beauftragung hochladen oder alternativ im Anschluss per E-Mail oder auf anderem Weg zur Verfügung stellen.
- Grundrisse (z.B. aus Bauakte, Aufteilungsplan, Expose oder Vermietungsplänen)
- Lageplan (falls vorhanden)
- Energieausweis (Ausnahmen bei Gewerbe- und Denkmalobjekten möglich)
- Fotos
- Außenansicht vorne (z.B. Foto vom gesamten Gebäude von der Straße aus)
- Außenansicht hinten (z.B. Foto vom gesamten Gebäude vom Garten aus oder vom Hinterhof, falls möglich)
- Treppenhaus (falls vorhanden)
- Fenster (Material und Zustand sollten sichtbar sein, z.B. Holz vs. Kunststoff vs. Aluminium)
- Bäder (Zustand der sanitären Anlagen und Verfliesung sollte sichtbar sein)
- Innenausbau (z.B. Fotos von Räumen auf denen u.a. Wände, Türen, Böden, Decken, Heizkörper erkennbar sind)
- Dach innen (falls Dachgeschoss unausgebaut und zugänglich)
- Dach außen (z.B. seitlich durch Dachfenster oder von der Straße aus mit ausreichend Abstand, sodass man die Art der Dacheindeckung erkennt)
- Heizungsanlage (z.B. Foto der Zentralheizung, Gasetagenheizung, Fernwärme Übergabestation o.ä.)
- Schäden / Defekte (falls vorhanden)
Alle notwendigen Unterlagen als auch die kostenlose Ersteinschätzung finden Sie in unserem Auftragsformular.
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus kommt es im Wesentlichen auf das Gebäudealter und den Modernisierungszustand an. In der Regel kommen wir bei nicht kernsanierten Wohnimmobilien die älter als 30 Jahre sind auf gute Ergebnisse. Bei einer Gewerbeimmobilie kann sich auch schon bei 10-20 Jahre alten Objekten ein Gutachten lohnen.
Wenn Sie uns ein paar Angaben zu Ihrem Objekt machen, geben wir Ihnen gerne vorab eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir nennen Ihnen dann eine grobe Spanne der erwarteten Restnutzungsdauer in Jahren. Sofern die Restnutzungsdauer 50 Jahre (Baujahr nach 1925) bzw. 40 Jahre (Baujahr bis 1925) unterschreitet, rentiert sich das Gutachtenhonorar i.d.R. sehr schnell.
Schritt 1 – kostenlose Ersteinschätzung:
- Gehen Sie auf unserer Webseite auf meine Immobilie prüfen
- Tragen Sie die Parameter zur Immobilie ein und wählen im letzten Schritt „Kostenlose Ersteinschätzung Restnutzungsdauer“
- Tragen Sie noch E-Mail Adresse und gerne Telefonnummer ein, dann wählen Sie „Absenden“
In Kürze erhalten Sie von uns per E-Mail die kostenlose Ersteinschätzung. Lohnt sich für Sie die Beauftragung, dann führt Sie dies zu Schritt 2:
Schritt 2 – Beauftragung Sachverständigengutachten:
- Wählen Sie bitte den Link, den wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung mitgeteilt haben
- Dort finden Sie Ihre bereits getätigten Eingaben. Vervollständigen Sie diese bitte und wählen im letzten Schritt „Sachverständigengutachten Restnutzungsdauer“
- Nun werden noch ein paar Angaben abgefragt und Sie haben die Möglichkeit, hier relevante Unterlagen hochzuladen.
- Ist alles eingetragen, wählen Sie „Absenden“ und die Erstellung des Gutachtens ist beantragt
Benötigen wir weitere Unterlagen / Informationen von Ihnen, kommen wir auf Sie zu.
Ist alles vollständig, erhalten Sie den Gutachten – Entwurf zur Durchsicht und – wenn es Anpassungen bedarf – das finale Gutachten.
In der Regel orientiert sich die Ermittlung der Nutzungsdauer an § 4 Abs. 3 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ausgegangen wird hier zunächst vom Gebäudealter. Wenn beim Bewertungsobjekt wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden bzw. als durchgeführt unterstellt werden können, wird das Gebäude durch diese Maßnahmen “verjüngt”.
Modernisierungen sind beispielsweise Maßnahmen, die eine wesentliche Verbesserung der Wohn- oder sonstigen Nutzungsverhältnisse oder wesentliche Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken. Im Detail wird also eine Reihe von Umständen des Gebäudes begutachtet, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Nutzungsdauer beeinflussen.
Neben dem Baujahr und der Art der Immobilie (Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbe usw.) ist der Modernisierungsgrad (u.a. Fenster, Heizung, Dämmung,) relevant. Daneben sind Schäden sowie die Frage der „zeitgemäßen Nutzung“ entscheidend.
Unsere Gutachter haben Universitätsabschlüsse (i.d.R. Bau-/Ingenieurwesen, Architektur oder Immobilienwirtschaft), Zertifizierungen, sowie jahrelange Erfahrung mit Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien. Da unser Kern-Team nicht sämtliche Gutachten allein und aus der Ferne bewältigen kann, werden wir von ortsansässigen freiberuflichen Gutachtern unterstützt. Sie sind mit unserem Verfahren vertraut und jedes von ihnen erstellte Gutachten wird durch unser Kern-Team überprüft.
Sachverständige sowie Gutachter mit Zertifizierung nach DIN EN ISO 17024 sind Teil unseres Netzwerkes und erstellen BMF-konforme Restnutzungsgutachten für Ihre vermietete Immobilie.
Bei vollständigen und aussagekräftigen Gebäudeunterlagen und -Informationen kann oft auf eine Begehung vor Ort verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Sachverständige abhängig vom Einzelfall. Dies hängt auch von weiteren Faktoren ab, wie z.B. der Art, Größe und Komplexität der Immobilie ab.
Das Honorar ist einheitlich und unabhängig von der Art der Immobilie. Hier finden Sie unsere Preise.
Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit dem Gutachten, Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Buchhaltung das Gutachten nach Ablauf von 4 Wochen ab Beauftragung in Rechnung stellt, sofern nicht ein Mindestmaß an Unterlagen geliefert wird. Selbstverständlich sind wir auch in diesem Falle daran interessiert, Ihr Gutachten noch fertigzustellen, sobald Sie uns die noch fehlenden Unterlagen nachreichen.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für das Gutachten selbst im Rahmen der Werbungskosten bei der Steuer geltend machen.
Die Richtlinie 7.4. Absatz 9 der Finanzämter regelt folgendes: "Bei nachträglichen Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die nach § 7 Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 2 EStG abgeschrieben werden, ist die Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung des Zustands des Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt der Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten neu zu schätzen. 2In den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die weitere AfA nach dem bisher angewandten Prozentsatz bemessen wird."
Das heißt, eigentlich müsste neu bewertet werden. Aus Einfachheitsgründen wird darauf aber in der Regel verzichtet.