Was ist EStG §7 Abs.4?
Der §7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die steuerliche Behandlung von Gebäuden, die nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Er legt fest, dass Aufwendungen für die Instandhaltung und Modernisierung dieser Gebäude als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Dabei werden die Kosten über einen Zeitraum von 20 Jahren verteilt (AfA - Absetzung für Abnutzung) und als Sonderausgaben geltend gemacht. Diese Regelung betrifft vor allem vermietete Immobilien und ist relevant für die steuerliche Planung von Immobilieneigentümern.