BMF-Schreiben vom Februar 2023 - DIN EN ISO/IEC 17024! ✔️
Unser Team von zertifizierten Sachverständigen hat bereits hunderte Gutachten erstellt und
diese wurden erfolgreich bei verschiedensten Finanzämtern deutschlandweit zur Anpassung der AfA akzeptiert!
AfA-Rechner
Der AfA-Rechner ist nun verfügbar und Teil unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
AfA für Immobilien erklärt
Im Laufe der Zeit verliert eine Immobilie an Wert, unabhängig davon, ob sie genutzt wird oder nicht. Unbewohnte Gebäude können sogar schneller an Wert verlieren als bewohnte, da sie oft nicht instand gehalten oder beheizt werden, was zu Schäden an der Bausubstanz führen kann.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, um Einkünfte zu erzielen, können Sie den Wertverlust steuerlich über die Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend machen. Auf diese Weise können Sie den jährlichen Wertverlust von den Einnahmen abziehen, um Ihren Gewinn aus der Vermietung zu reduzieren und somit Ihre Steuerlast zu verringern.
Da eine Immobilie kontinuierlich an Wert verliert, ist es jedoch nicht möglich, den Kaufpreis sofort in voller Höhe von der Steuer abzusetzen. Stattdessen legt der Gesetzgeber eine pauschale Nutzungsdauer fest, über die die Abschreibung in der Regel erfolgt. Die genaue Nutzungsdauer hängt von Faktoren wie der Nutzungsart, dem Baujahr und möglichen Modernisierungen ab und wurde in der Vergangenheit gelegentlich angepasst.
So berechnen sich die absetzbaren Anschaffungskosten einer Immobilie
Um die AfA berechnen zu können, müssen zunächst die Anschaffungskosten der Immobilie ermittelt werden. Denn dabei handelt es sich nicht einfach um den Kaufpreis.
Zu den Anschaffungskosten gehört der Preis für das Gebäude, nicht jedoch für das Grundstück, auf dem die Immobilie steht. Hinzugerechnet werden dürfen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags und dem Eigentümerwechsel stehen. Dies gilt, solange sie auf das Gebäude entfallen. Zu den sogenannten Erwerbsnebenkosten zählen unter anderem:
- Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar
- Kosten für die Verwaltung des Notaranderkontos
- Grunderwerbssteuer
- Gebühren des Grundbuchamtes
- Provisionen des Immobilienmaklers
- Fahrt- und Telefonkosten
- Schätz- und Gutachterkosten bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren
Gratulation! Die Beauftragung eines Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer lohnt sich für Sie!
Jetzt direkt ein Gutachten für die Verkürzung der Restnutzungsdauer beauftragen »