Skip to main content

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!
089-21528680 | E-Mail | WhatsApp

DIN EN ISO/IEC 17024 vs Öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv)

Sowohl ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken als auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.) verfügen über nachgewiesene besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Immobilienbewertung. Beide Qualifikationen dienen dazu, Auftraggebern, Gerichten, Behörden, Banken und privaten Kunden eine hohe fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt durch eine von der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle auf Grundlage eines international anerkannten Personenzertifizierungssystems. Die fachliche Qualifikation wird in einem standardisierten Verfahren geprüft und muss durch regelmäßige Überwachungen und Rezertifizierungen dauerhaft nachgewiesen werden. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird dagegen von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, beispielsweise einer Industrie- und Handelskammer, bestellt und vereidigt. Damit wird ihm eine besondere öffentliche Vertrauensstellung verliehen.

Während die öffentliche Bestellung in Deutschland traditionell eine hohe Anerkennung genießt, hat sich die DIN-17024-Zertifizierung insbesondere im Banken-, Finanzierungs- und internationalen Umfeld als moderner und international vergleichbarer Qualifikationsnachweis etabliert. Beide Wege stellen hohe Anforderungen an Fachwissen, Berufserfahrung und persönliche Integrität, unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen Grundlage und der Art des Qualifikationsnachweises. Entscheidend für die Qualität eines Gutachtens bleiben letztlich die Fachkompetenz, Spezialisierung und Erfahrung des jeweiligen Sachverständigen.

Privatgutachten vs Gerichtsgutachten

Ein Privatgutachten wird von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer anderen Partei in Auftrag gegeben und finanziert. Es dient häufig dazu, eine fachliche Einschätzung zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten oder die eigene Position in einem Rechtsstreit zu untermauern. Der Gutachter wird dabei vom Auftraggeber ausgewählt, weshalb Privatgutachten gelegentlich als weniger unabhängig angesehen werden können.

Ein Gerichtsgutachten hingegen wird von einem Gericht angeordnet und von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt. Ziel ist es, dem Gericht eine objektive und fachlich fundierte Grundlage für seine Entscheidung zu liefern. Der Sachverständige ist verpflichtet, unabhängig und unparteiisch zu arbeiten und seine Feststellungen nachvollziehbar zu begründen.

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Gutachten liegt daher in ihrem Auftraggeber und ihrer Funktion. Während ein Privatgutachten die Sichtweise einer Partei unterstützen kann, dient ein Gerichtsgutachten der neutralen Sachverhaltsaufklärung im gerichtlichen Verfahren. Dennoch können Privatgutachten im Prozess eine wichtige Rolle spielen, etwa indem sie Zweifel an den Feststellungen eines Gerichtsgutachtens aufzeigen oder zusätzliche fachliche Aspekte einbringen.

Rechtliche Implikationen und notwendiges Hintergrundwissen

Öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv)

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

  • Unterliegen NICHT dem § 36 GewO
  • Unterliegen keiner Mustersachverständigenordnung
  • Sind gemäß § 198 BewG dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt (DAkkS-akkreditiert)