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Was ist die Wohnflächenverordnung?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004 verbindlich, wie die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses in Deutschland zu berechnen ist. Sie legt unter anderem fest, dass Grundflächen von Räumen mit einer Deckenhöhe von mindestens zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und darunter gar nicht angerechnet werden, sowie besondere Regeln für Balkone, Terrassen und Wintergärten.

Für die Immobilienbewertung ist die korrekte Wohnflächenberechnung von großer Bedeutung, da sie sowohl in die Ertragswertermittlung über die erzielbare Miete pro Quadratmeter als auch mittelbar in Vergleichswertverfahren einfließt.

Nutzflächen von Gewerbeeinheiten werden dagegen üblicherweise nach der DIN 277 oder gif-Richtlinien berechnet, was bei gemischt genutzten Objekten eine sorgfältige Abgrenzung erfordert.