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Spekulationsfrist (§ 23 EStG)

Was ist die Spekulationsfrist? - Die Spekulationsfrist nach § 23 EStG bezeichnet den Zeitraum von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie, innerhalb dessen ein erzielter Veräußerungsgewinn als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegt.

Wird die Immobilie erst nach Ablauf dieser zehn Jahre verkauft, bleibt der Wertzuwachs steuerfrei. Eine wichtige Ausnahme besteht für selbstgenutzte Immobilien: Wurde das Objekt im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer unabhängig von der Haltedauer.

Für Kapitalanleger, die eine Immobilie über ein Restnutzungsdauergutachten steuerlich optimiert abschreiben, bleibt die Spekulationsfrist unabhängig von der AfA-Höhe relevant, da bei einem späteren Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist die in Anspruch genommene AfA den Veräußerungsgewinn erhöhen kann.