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Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nach § 21 EStG eine eigenständige Einkunftsart, die sich aus den Mieteinnahmen abzüglich der damit zusammenhängenden Werbungskosten ergibt. Zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählen insbesondere die AfA auf das Gebäude, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltungskosten sowie Kosten für Grundsteuer und Versicherungen.

Da die AfA regelmäßig einen der größten Posten unter den Werbungskosten darstellt, hat ihre korrekte Bemessung – insbesondere durch eine saubere Kaufpreisaufteilung und gegebenenfalls ein Restnutzungsdauergutachten – unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist zudem eine dauerhafte Einkünfteerzielungsabsicht, deren Nachweis bei längeren Verlustphasen mittels einer Totalüberschussprognose erfolgen kann.