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Was ist die Denkmal-AfA?

Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG (für Baudenkmäler) und § 7h EStG (für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) ermöglicht eine erhöhte, gestaffelte Abschreibung von Modernisierungs- und Sanierungskosten.

Anders als bei der regulären AfA nach § 7 Abs. 4 EStG bezieht sich die Denkmal-AfA nicht auf die Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern auf nachträgliche Herstellungskosten für denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen. Diese können in den ersten acht Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 7 % abgeschrieben werden.

Voraussetzung ist eine vorherige Abstimmung der Baumaßnahmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde sowie eine Bescheinigung, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Die Denkmal-AfA kann mit der regulären Gebäude-AfA sowie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Kaufpreisaufteilung kombiniert werden, wodurch sich für Kapitalanleger erhebliche steuerliche Vorteile ergeben können.