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Was sind Anschaffungskosten?

Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Bei Immobilien zählen dazu neben dem eigentlichen Kaufpreis auch die Anschaffungsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklerprovision.

Die Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage sowohl für die jährliche AfA nach § 7 Abs. 4 EStG als auch für die Kaufpreisaufteilung, bei der die Gesamtkosten anteilig auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden. Nur der auf das Gebäude entfallende Anteil der Anschaffungskosten ist abschreibungsfähig.

Eine präzise Dokumentation und Zuordnung der einzelnen Kostenbestandteile ist entscheidend, um gegenüber dem Finanzamt eine nachvollziehbare und belastbare Bemessungsgrundlage für die AfA vorzulegen.