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"Was sind Herstellungskosten?

Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 HGB Aufwendungen, die durch die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Im Immobilienbereich betrifft dies etwa den Neubau eines Gebäudes, einen Anbau oder eine grundlegende Sanierung, die die Nutzbarkeit oder den Standard des Gebäudes deutlich erhöht.

Von den Herstellungskosten abzugrenzen sind Anschaffungskosten (Erwerb eines bestehenden Gebäudes) sowie Erhaltungsaufwand bzw. Werbungskosten (reine Instandhaltung ohne wesentliche Verbesserung). Die korrekte Einordnung ist steuerlich bedeutsam, da Herstellungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen, während Erhaltungsaufwand meist sofort als Werbungskosten abziehbar ist.

Insbesondere bei umfangreichen Sanierungen innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung ist zusätzlich die Regelung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu beachten.