
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist das Entgelt für die Vermittlungsleistung eines Immobilienmaklers und wird üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser im Jahr 2020 wird die Provision bei entsprechenden Objekten in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Steuerlich zählt die vom Käufer getragene Maklerprovision zu den Anschaffungsnebenkosten der Immobilie und erhöht damit die Bemessungsgrundlage für die AfA. Im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung wird die Maklerprovision entsprechend anteilig dem Grund- und dem Gebäudewert zugeordnet.
Für gewerblich genutzte Immobilien gelten teils abweichende Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten zwischen den Parteien.