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Was ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?

§ 7b EStG regelt eine Sonderabschreibung für die Herstellung oder Anschaffung neuer Mietwohnungen, die zusätzlich zur regulären linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen werden kann.

Gefördert werden Neubauten, die bestimmte Baukostenobergrenzen pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten und dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet werden. In den ersten vier Jahren können zusätzlich zur normalen AfA jährlich bis zu 5 % der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden.

Die Regelung wurde mehrfach novelliert und an energetische sowie baukostenbezogene Kriterien angepasst. Da die Sonderabschreibung an strenge zeitliche und bauliche Voraussetzungen gebunden ist, empfiehlt sich vor Inanspruchnahme stets eine Prüfung der aktuell gültigen Fassung sowie eine Abstimmung mit dem Steuerberater, insbesondere im Zusammenspiel mit einer Kaufpreisaufteilung.