
Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung eines Gebäudes Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
Diese Regelung ist für viele Immobilienkäufer relevant, die kurz nach dem Erwerb umfangreich sanieren möchten: Statt die Kosten als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand geltend zu machen, müssen sie den Herstellungskosten zugerechnet und über die reguläre AfA abgeschrieben werden.
Ausgenommen von der 15-%-Grenze sind lediglich Aufwendungen für jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten sowie Erweiterungen im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Eine sorgfältige Planung des Sanierungszeitpunkts und eine genaue Dokumentation der einzelnen Maßnahmen sind daher essenziell, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.