
Was ist ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht, das dem Erbbauberechtigten erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, ohne Eigentümer des Grund und Bodens zu werden. Im Gegenzug zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer einen regelmäßigen Erbbauzins, üblicherweise über eine Laufzeit von 60 bis 99 Jahren.
Für die steuerliche und wertermittlungstechnische Betrachtung ergibt sich bei Erbbaurechtsimmobilien eine Besonderheit: Da kein Grundstückseigentum erworben wird, entfällt der sonst nicht abschreibungsfähige Bodenwertanteil beim Kauf, während der Erbbauzins als laufende Werbungskosten abziehbar ist. Die AfA-Bemessungsgrundlage bezieht sich hier ausschließlich auf das errichtete oder erworbene Gebäude.
Bei der Wertermittlung von Erbbaurechten sind zusätzlich die Restlaufzeit des Erbbaurechts sowie die vertraglichen Regelungen zur Anpassung des Erbbauzinses und zum Heimfall zu berücksichtigen.