
Was ist das Vergleichswertverfahren?
Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren nach der ImmoWertV und leitet den Wert einer Immobilie unmittelbar aus tatsächlich am Markt erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab.
Es wird vorrangig bei unbebauten Grundstücken sowie bei Eigentumswohnungen angewendet, für die auf Basis der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse ausreichend Vergleichsdaten verfügbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Kriterien wie Lage, Grundstücksgröße, Art der Immobilie, Baujahr, Ausstattungsstandard und Wohnfläche.
Für Zwecke der Kaufpreisaufteilung oder eines Restnutzungsdauergutachtens spielt das Vergleichswertverfahren meist eine untergeordnete Rolle, da hier in der Regel das Sach- oder Ertragswertverfahren zur getrennten Ermittlung von Boden- und Gebäudewert herangezogen wird.