
Was ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Der Einspruch ist das außergerichtliche Rechtsmittel nach § 347 AO, mit dem sich Steuerpflichtige gegen einen Steuerbescheid wehren können, etwa wenn das Finanzamt die im Rahmen eines Restnutzungsdauergutachtens nachgewiesene kürzere AfA-Nutzungsdauer nicht anerkennt.
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den Bescheid in vollem Umfang erneut; wird dem Einspruch nicht abgeholfen, bleibt als weiterer Rechtsweg die Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
In der Praxis lässt sich ein Einspruchsverfahren häufig vermeiden, wenn bereits mit der Steuererklärung ein methodisch fundiertes, den BFH-Vorgaben entsprechendes Gutachten eingereicht wird, das dem Finanzamt eine nachvollziehbare Prüfungsgrundlage bietet.