
Was ist die AfA-Tabelle?
AfA-Tabellen werden vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht und legen für einzelne bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge) die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fest, aus der sich der jeweilige AfA-Satz ableiten lässt.
Für Gebäude im Sinne des § 7 Abs. 4 EStG existiert dagegen keine solche pauschale AfA-Tabelle – hier gibt das Gesetz feste Prozentsätze vor bzw. verweist bei kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer auf ein individuelles Nachweisverfahren, üblicherweise mittels eines Restnutzungsdauergutachtens.
Wichtig ist die begriffliche Abgrenzung: Während die AfA-Tabelle bei beweglichen Wirtschaftsgütern eine feste, allgemein anerkannte Nutzungsdauer vorgibt, muss die Restnutzungsdauer bei Immobilien im Einzelfall gutachterlich ermittelt werden, da sie stark vom baulichen Zustand, dem Baujahr und durchgeführten Modernisierungen abhängt.