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Was ist die Plausibilitätsprüfung durch das Finanzamt?

Reicht ein Steuerpflichtiger ein Restnutzungsdauergutachten zur Untermauerung einer kürzeren AfA-Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ein, unterzieht das zuständige Finanzamt dieses regelmäßig einer Plausibilitätsprüfung.

Geprüft werden dabei insbesondere die Qualifikation des Gutachters, die verwendete Bewertungsmethodik, die Nachvollziehbarkeit der Herleitung sowie die Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Bundesfinanzhofs, wie sie unter anderem im BFH-Urteil IX R 25/19 formuliert wurden. Nach der Aufhebung des restriktiven BMF-Schreibens vom 22.02.2023 orientieren sich Finanzämter bundesweit wieder stärker an diesen höchstrichterlichen Vorgaben.

Ein methodisch sauberes, von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstelltes Gutachten erhöht die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen Anerkennung erheblich und reduziert das Risiko von Rückfragen oder eines Einspruchsverfahrens.